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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04 (https://dejure.org/2005,18837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2005 - L 16 KR 139/04 (https://dejure.org/2005,18837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - L 16 KR 139/04 (https://dejure.org/2005,18837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und den gesetzlichen Krankenkassen; Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses an der erstrebten Entscheidung; Abstellen auf bereinigte Einnahmen für einen bestimmten Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 4 KR 20/01
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04
    Auf der Grundlage der infolge des am 16.10.2003 eingelegten Rechtsmittels hier noch anzuwendenden Vorschriften der BRAGebO in der bis zum 30.06.2004 geltenden Fassung (vgl. BSG, Beschl. v. 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R) ist für die Höhe des Gegenstandswertes in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. maßgeblich auf die sich aus dem Antrag des Rechtssuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache, d.h. in der Regel auf dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen, abzustellen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S. 2 ff.; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 2; Beschl. des Senats vom 15.04.2002 - L 16 B 47/01 KR).
  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04
    Auf der Grundlage der infolge des am 16.10.2003 eingelegten Rechtsmittels hier noch anzuwendenden Vorschriften der BRAGebO in der bis zum 30.06.2004 geltenden Fassung (vgl. BSG, Beschl. v. 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R) ist für die Höhe des Gegenstandswertes in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. maßgeblich auf die sich aus dem Antrag des Rechtssuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache, d.h. in der Regel auf dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen, abzustellen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S. 2 ff.; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 2; Beschl. des Senats vom 15.04.2002 - L 16 B 47/01 KR).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 16 KR 139/04
    Auf der Grundlage der infolge des am 16.10.2003 eingelegten Rechtsmittels hier noch anzuwendenden Vorschriften der BRAGebO in der bis zum 30.06.2004 geltenden Fassung (vgl. BSG, Beschl. v. 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R) ist für die Höhe des Gegenstandswertes in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. maßgeblich auf die sich aus dem Antrag des Rechtssuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache, d.h. in der Regel auf dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen, abzustellen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S. 2 ff.; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 2; Beschl. des Senats vom 15.04.2002 - L 16 B 47/01 KR).
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